AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)QS Lebensmittel – Qualitätssicherung Lebensmittel

(Unabhängige Beratung für Hygiene, Qualitätssicherung und Prozesse in Lebensmittelbetrieben)


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Analyse-, Coaching- und Unterstützungsleistungen von QS Lebensmittel – Qualitätssicherung Lebensmittel(nachfolgend „Berater“) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie vom Berater ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.


2. Anbieter und Tätigkeit

QS Lebensmittel erbringt unabhängige Beratungsleistungen im Bereich Hygiene, Qualitätssicherung, Prozessmanagement und angrenzenden Themen für Lebensmittelbetriebe.

Beratungsleistungen erfolgen je nach Vereinbarung:

  • vor Ort beim Auftraggeber

  • telefonisch

  • digital

  • oder in Kombination dieser Formen

Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Ort besteht nicht.


3. Leistungen

Der Leistungsumfang ergibt sich aus:

  • individuellen Offerten

  • schriftlichen Vereinbarungen

  • oder gebuchten Leistungspaketen / Zusatzmodellen

QS Lebensmittel schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.


4. Art der Beratung / Abgrenzung

Die Leistungen erfolgen praxisorientiert nach bestem Wissen und Gewissen.

Die Beratung:

  • ersetzt keine amtlichen Kontrollen

  • stellt keine behördliche oder akkreditierte Zertifizierung dar

  • entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (z. B. Lebensmittelgesetzgebung, Hygienerecht, HACCP)

Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.


5. Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die in der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung festgelegten Preise (exkl. MwSt., sofern anwendbar).

Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innert 10 Tagen nettozahlbar.

Spesen, Reise- und Fahrtkosten können separat verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde.


6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber stellt sicher, dass:

  • alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung stehen

  • der Zugang zu vereinbarten Betriebsbereichen ermöglicht wird

  • Mitarbeitende über vereinbarte Termine informiert sind

Unterlassene oder mangelhafte Mitwirkung kann die Leistungserbringung beeinträchtigen und berechtigt nicht zu Preisnachlässen.


7. Feststellung kritischer Mängel

Werden im Rahmen der Beratung schwerwiegende Mängelfestgestellt, welche die Lebensmittelsicherheit oder die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erheblich gefährden, ist dem Auftraggeber bewusst, dass gesetzliche Melde- oder Handlungspflichten bestehen können.

QS Lebensmittel behält sich vor, in solchen Fällen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu handeln.


8. Berichte, Dokumentation und Nutzungsrechte

Berichte, Auswertungen und Unterlagen dienen grundsätzlich internen Zwecken des Auftraggebers.

Sie:

  • ersetzen keine amtlichen Kontrollen

  • können als Teil der Eigenkontrolle verwendet werden

  • dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Betriebe genutzt werden

Alle Urheberrechte verbleiben beim Berater.


9. Haftung

QS Lebensmittel haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.

Eine Haftung für:

  • indirekte Schäden

  • Folgeschäden

  • entgangenen Gewinn

wird ausgeschlossen.

Die Umsetzung von Empfehlungen erfolgt auf Verantwortung des Auftraggebers.


10. Vertraulichkeit

Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.


11. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von QS Lebensmittel.


12. Vertragsdauer und Kündigung

Einmalige Leistungen enden mit deren Erbringung.

Abonnements oder laufende Betreuungsmodelle haben die vereinbarte Laufzeit und können – sofern nichts anderes vereinbart – mit 30 Tagen Frist auf das Laufzeitende gekündigt werden.


13. Zusatzmodell: Temporäre Mitarbeit / Prozessanalyse

Eine temporäre Mitarbeit zur Prozessanalyse erfolgt ausschliesslich auf ausdrücklichen Auftrag der Geschäftsleitung des Auftraggebers.

  • Es handelt sich nicht um eine Mitarbeiterüberwachung

  • Keine individuelle Bewertung einzelner Mitarbeitender

  • Fokus auf Prozesse, Organisation, Hygiene- und Qualitätsstandards

  • Ergebnisse werden anonymisiert dokumentiert


14. Schlussbestimmungen

Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.

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