Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)QS Lebensmittel – Qualitätssicherung Lebensmittel
(Unabhängige Beratung für Hygiene, Qualitätssicherung und Prozesse in Lebensmittelbetrieben)
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Beratungs-, Analyse-, Coaching- und Unterstützungsleistungen von QS Lebensmittel – Qualitätssicherung Lebensmittel(nachfolgend „Berater“) gegenüber ihren Auftraggebern. Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, sofern sie vom Berater ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
2. Anbieter und Tätigkeit
QS Lebensmittel erbringt unabhängige Beratungsleistungen im Bereich Hygiene, Qualitätssicherung, Prozessmanagement und angrenzenden Themen für Lebensmittelbetriebe.
Beratungsleistungen erfolgen je nach Vereinbarung:
vor Ort beim Auftraggeber
telefonisch
digital
oder in Kombination dieser Formen
Ein Anspruch auf Durchführung an einem bestimmten Ort besteht nicht.
3. Leistungen
Der Leistungsumfang ergibt sich aus:
individuellen Offerten
schriftlichen Vereinbarungen
oder gebuchten Leistungspaketen / Zusatzmodellen
QS Lebensmittel schuldet keinen konkreten wirtschaftlichen oder behördlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Leistungen.
4. Art der Beratung / Abgrenzung
Die Leistungen erfolgen praxisorientiert nach bestem Wissen und Gewissen.
Die Beratung:
ersetzt keine amtlichen Kontrollen
stellt keine behördliche oder akkreditierte Zertifizierung dar
entbindet den Auftraggeber nicht von der Pflicht, alle gesetzlichen Vorschriften einzuhalten (z. B. Lebensmittelgesetzgebung, Hygienerecht, HACCP)
Die Verantwortung für die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben liegt ausschliesslich beim Auftraggeber.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die in der jeweiligen Offerte oder Vereinbarung festgelegten Preise (exkl. MwSt., sofern anwendbar).
Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – innert 10 Tagen nettozahlbar.
Spesen, Reise- und Fahrtkosten können separat verrechnet werden, sofern dies vereinbart wurde.
6. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt sicher, dass:
alle für die Leistungserbringung relevanten Informationen vollständig und korrekt zur Verfügung stehen
der Zugang zu vereinbarten Betriebsbereichen ermöglicht wird
Mitarbeitende über vereinbarte Termine informiert sind
Unterlassene oder mangelhafte Mitwirkung kann die Leistungserbringung beeinträchtigen und berechtigt nicht zu Preisnachlässen.
7. Feststellung kritischer Mängel
Werden im Rahmen der Beratung schwerwiegende Mängelfestgestellt, welche die Lebensmittelsicherheit oder die Gesundheit von Konsumentinnen und Konsumenten erheblich gefährden, ist dem Auftraggeber bewusst, dass gesetzliche Melde- oder Handlungspflichten bestehen können.
QS Lebensmittel behält sich vor, in solchen Fällen entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zu handeln.
8. Berichte, Dokumentation und Nutzungsrechte
Berichte, Auswertungen und Unterlagen dienen grundsätzlich internen Zwecken des Auftraggebers.
Sie:
ersetzen keine amtlichen Kontrollen
können als Teil der Eigenkontrolle verwendet werden
dürfen ohne schriftliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben oder für andere Betriebe genutzt werden
Alle Urheberrechte verbleiben beim Berater.
9. Haftung
QS Lebensmittel haftet nur für Schäden, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurückzuführen sind.
Eine Haftung für:
indirekte Schäden
Folgeschäden
entgangenen Gewinn
wird ausgeschlossen.
Die Umsetzung von Empfehlungen erfolgt auf Verantwortung des Auftraggebers.
10. Vertraulichkeit
Alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, sofern keine gesetzliche Verpflichtung besteht.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschliesslich im Rahmen der Vertragserfüllung verarbeitet.
Es gilt die jeweils aktuelle Datenschutzerklärung von QS Lebensmittel.
12. Vertragsdauer und Kündigung
Einmalige Leistungen enden mit deren Erbringung.
Abonnements oder laufende Betreuungsmodelle haben die vereinbarte Laufzeit und können – sofern nichts anderes vereinbart – mit 30 Tagen Frist auf das Laufzeitende gekündigt werden.
13. Zusatzmodell: Temporäre Mitarbeit / Prozessanalyse
Eine temporäre Mitarbeit zur Prozessanalyse erfolgt ausschliesslich auf ausdrücklichen Auftrag der Geschäftsleitung des Auftraggebers.
Es handelt sich nicht um eine Mitarbeiterüberwachung
Keine individuelle Bewertung einzelner Mitarbeitender
Fokus auf Prozesse, Organisation, Hygiene- und Qualitätsstandards
Ergebnisse werden anonymisiert dokumentiert
14. Schlussbestimmungen
Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine rechtlich zulässige Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.
Gerichtsstand ist der Sitz des Beraters.
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